AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
AGB FÜR DIE VERMIETUNG DES FERIENHAUSES GARTENCHALET DINKELSBÜHL, HOLZAPFELSHOF 4, 91550 DINKELSBÜHL
§ 1 Geltung der AGB
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Anbieters. Die Leistungen des Anbieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.
(3) Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart wurden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn der Anbieter sie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.
(4) Der Begriff Gartenchalet Dinkelsbühl bzw. Ferienwohnung, im nachfolgenden teilweise auch Vermieter genannt, bezieht sich auf das Ferienhaus Holzapfelshof 4, 91550 Dinkelsbühl.
(5) Der Begriff „Kunde oder Mieter“ bezieht sich entweder auf: a) die Person, die sich in ihrem eigenen Namen für ein Kundenkonto registriert; oder b) die Organisation, bei der sich die Person im Namen einer Organisation für ein Kundenkonto registriert.
§ 2 Buchung/Buchungsbestätigung
Buchungswünsche geben Sie bitte über die Buchungsanfrage ein oder senden uns eine Mail an info@gartenchalet-dinkelsbuehl.de.
Die freien Termine sehen Sie bei den Buchungsoptionen.
§ 3 Zahlungsbedingungen
Die Zahlung erfolgt über unseren Zahlungsdienstleister Stripe auf unserer Homepage. Sie können jedoch auch gerne vorher Kontakt mit uns aufnehmen.
§ 4 An- und Abreise
Am Anreisetag steht das Gartenchalet ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Zwecks Schlüsselübergabe kontaktieren Sie uns bitte vor Anreise telefonisch oder per E-Mail. Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn die Ferienwohnung ausnahmsweise nicht pünktlich um 15:00 Uhr bezogen werden kann.
Am Abreisetag ist die Ferienwohnung bis 10.00 Uhr morgens zu verlassen. Der Vermieter behält sich vor, eine verspätete Abreise in Rechnung zu stellen. Verspätete Abreisen sind nach vorheriger Rücksprache möglich. Die Ferienwohnung ist am Abreisetag besenrein zu hinterlassen. Das Geschirr, Gläser, usw. sind zu reinigen und einzuräumen, die Mülleimer entleert und der Kühlschrank muss ausgeräumt sein. Die Betten sind abzuziehen und zusammen mit den Handtüchern auf den Boden im Bad zu legen.
Falls die Ferienwohnung nicht wie erwünscht hinterlassen wird, kann Ihnen dies in Rechnung gestellt werden.
Sollten Sie persönliche Gegenstände in der Wohnung vergessen können wir Ihnen diese gerne nachsenden.
§ 5 Ferienwohnung
Die Ferienwohnung wird vom Vermieter in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit vollständigem Inventar übergeben. Sollten Mängel bestehen oder während der Mietzeit auftreten, ist der Vermieter hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Mieter haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt, dem Inventar z.B. kaputtes Geschirr, Schäden am Fußboden oder am Mobiliar. Hierzu zählen auch die Kosten für verlorene Schlüssel.
Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib in der Ferienwohnung vorgesehen. Das Verstellen von Einrichtungsgegenständen, insbesondere Betten, ist untersagt. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden oder Besucher. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen. Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc., sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Der bereits gezahlte Mietzins bleibt bei dem Vermieter.
Sollte eine Haftpflichtversicherung bestehen, ist der Schaden der Versicherung zu melden. Dem Vermieter ist der Name und Anschrift, sowie die Versicherungsnummer der Versicherung mitzuteilen.
§ 6 Haustiere
Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist in der Ferienwohnung nicht erlaubt.
§ 7 Aufenthalt
Die Ferienwohnung darf nur von den in der Buchung aufgeführten Personen benutzt werden.
Das Gartenchalet Dinkelsbühl ist auf 2 Personen ausgelegt.
Sollte die Ferienwohnung von mehr Personen als vereinbart benutzt werden, hat der Vermieter in diesem Fall das Recht den Mietvertrag fristlos zu kündigen.
Eine Untervermietung und Überlassung der Ferienwohnung an Dritte ist nicht erlaubt. Der Mietvertrag darf nicht an dritte Personen weitergegeben werden.
Der Mieter erklärt sich den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Ferienwohnung einverstanden. Die Einverständniserklärung erfolgt mit der Buchung.
Bei Verstößen gegen die AGB ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Mietzinses oder eine Entschädigung besteht nicht.
§ 8 Reiserücktritt
Bei einem Rücktritt vom Mietvertrag ist der Mieter verpflichtet, einen Teil des vereinbarten Preises als Entschädigung zu zahlen. Eine Stornierung hat schriftlich zu erfolgen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Zeit bis zum Anreisetag und ergibt sich wie folgt:
Bis zu 30 Tage vor dem Anreisetag wird keine Stornierungspauschale fällig.
Unter 30 Tage vor Anreisetag oder Nichtanreise erfolgt keine Entschädigung
Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskostenversicherung wird empfohlen.
§ 9 Rücktritt durch den Vermieter
Im Falle einer Absage von unserer Seite, in Folge höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände (wie z.B. bei Unfall oder Krankheit der Gastgeber, nicht Nutzbarkeit der Wohnung aufgrund von dem Vormieter verursachter Schäden) sowie andere nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung unmöglich machen; beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung der Mietkosten. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz – eine Haftung für Anreise- und Hotelkosten wird nicht übernommen.
Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Mieter sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist.
§ 10 Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen.
§ 11 Nutzung eines Internetzugangs über WLAN
§ 11.1 Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN
Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten.
Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).
§ 11.2 Zugangsdaten
Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Mieter Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.
§ 11.3 Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters bzw. Nutzers. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und/ oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
§ 11.4 Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen
Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen ungetätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Dies gilt ebenfalls für kostenpflichtige Sender oder Angebote am TV, dies betrifft auch das zur Verfügung gestellte WAIPU TV.
Der Mieter ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere verpflichtet:
Das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen;
keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich zu vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen;
dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen;
keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte zu versenden oder zu verbreiten;
die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;
das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.
Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.
§ 12 Hausordnung, Allgemeine Rechte und Pflichten, Wallbox
(1) Der Mieter/Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr gilt die Nachtruhe. Um eine Störung zu vermeiden, sind TV- und Audiogeräte auf Zimmerlautstärke einzustellen.
(2) Für die Dauer der Überlassung der Ferienwohnung ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen der Ferienwohnung Fenster (außer angekippt) und Türen geschlossen zu halten.
(3) In der Ferienwohnung gilt ein allgemeines Rauchverbot.
(4) Das Wäsche waschen und trocknen (Waschtrocker) ist erlaubt. Das Luft-Trocknen der Wäsche oder Badesachen / Handtücher ist auf der Terrasse gestattet.
(5) Die Ein- und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration o. ä. ist in der Ferienwohnung nicht erlaubt. Der Gast haftet für gleichwohl ein- und/oder angebrachte Dekoration o. ä. allein und stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei. Er ist außerdem zum Ersatz von Schäden durch die Ein- und oder Anbringung von Dekoration o. ä. verpflichtet.
(6) Der Anbieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu der Ferienwohnung, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Anbieter wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.
Nutzung der Wallbox
- Die Nutzung der Wallbox erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung des Mieters.
- Die Nutzung der Wallbox ist nicht unentgeltlich. Der Stromverbrauch wird nach den tatsächlich geladenen Kilowattstunden (kWh) berechnet. Es gilt der jeweils gültige Preis pro kWh, der vom Vermieter festgelegt wird.
- Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden jeglicher Art, die durch die Nutzung der Wallbox entstehen, soweit diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Vermieters beruhen.
- Der Vermieter haftet insbesondere nicht für mittelbare oder Folgeschäden, wie zum Beispiel Schäden am Fahrzeug, an elektrischen Anlagen oder für Nutzungsausfälle.
- Der Mieter ist verpflichtet, die Wallbox ordnungsgemäß, sachgerecht und ausschließlich gemäß den Bedienhinweisen des Herstellers zu verwenden.
- Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch, Manipulation oder Missachtung der Bedienungs- oder Sicherheitshinweise entstehen.
- Für etwaige Mängel, Funktionsstörungen oder Ausfälle der Wallbox, die außerhalb des Verantwortungsbereichs des Vermieters liegen, besteht kein Anspruch auf Schadensersatz, Kostenübernahme oder Ersatzleistungen.
- Es obliegt dem Mieter, vor Nutzung sicherzustellen, dass das Fahrzeug und die Ladeinfrastruktur kompatibel sind und die Ladeeinrichtung den geltenden Sicherheitsstandards entspricht.
§ 13 Schriftform
Andere als in diesem Vertrag aufgeführten Vereinbarungen bestehen nicht. Mündliche Absprachen wurden nicht getroffen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden akzeptiert mit Buchung und Bezahlung.
§ 14 Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
§ 15 Gerichtsstand
Für etwaige Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht Ansbach zuständig.
Kontakt
Adresse
Gartenchalet Dinkelsbühl
Holzapfelshof 4
91550 Dinkelsbühl
Rechtliche Themen
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